Fahruntüchtigkeit

  1. Heifer befürwortete die Anregung des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Dr. Spiegel, vom Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit abzugehen und den abstrakten Gefahrengrenzwert von 0,8 Promille als Vergehenstatbestand auszustatten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Anhand des neuen Verfahrens wurde die Gesamtkonzentration von Cannabis-Stoffen im Blut bestimmt, bei der die absolute Fahruntüchtigkeit des Betroffenen gegeben ist. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Ergebnis: Absolute Fahruntüchtigkeit, die in Verbindung mit dem Unfall mit 3000 Mark Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 60 Mark) sowie neun Monaten Führerscheinsperre geahndet wurde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Da 1,16 Promille nur knapp über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegen, kam Brehme mit der Mindeststrafe davon: Sechs Monate Führerschein-Entzug! ( Quelle: BILD 1996)
  5. Eine Fahruntüchtigkeit könne erst anhand von weiteren Ausfallerscheinungen, insbesondere auffälligem Fahrverhalten, festgestellt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)