Fahrzeugnutzung

  1. So dürfen die Besitzer von Dienstwagen den privaten Anteil der Fahrzeugnutzung nur noch dann pauschal mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuern, wenn sie das Auto mindestens zu 50 Prozent betrieblich fahren. ( Quelle: Die Welt vom 21.11.2005)