Faktorenausschluß

  1. Das BerGer. habe unberücksichtigt gelassen, daß einem Faktorenausschluß ein wesentlich höherer Beweiswert zukomme als dem Ergebnis biostatistischer Berechnungen, die nur eine Wahrscheinlichkeitsaussage über die Vaterschaft erlaubten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)