Mir fehlen in diesem Artikel die Berichte derer, die auf Grund ihres Familieneinkommens nur die Möglichkeit haben, ihre Kinder in Kitas oder durch Tageseltern betreuen zu lassen.
( Quelle: Abendblatt vom 10.12.2003)
Die Berechnung des Unterhalts auf der Basis dieses höheren Familieneinkommens ergab laut BGH den Unterhaltsanspruch von 175 Euro.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2004)