Familiengebrauchsvermögen

  1. Zu diesem Zweck müssen der Grundbesitz gegenwartsnäher bewertet, das Familiengebrauchsvermögen weitgehend freigestellt, die persönlichen Freibeträge angehoben und die Spitzensteuersätze gesenkt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)