Familienheimfahrt

  1. Ab dem 1. August gehen die Arbeitsämter von einem Gesamtbedarf von 865 Mark zuzüglich der Kosten für Unterkunft, Arbeitskleidung, Fahrten vom und zum Job sowie einer monatlichen Familienheimfahrt aus. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.07.2001)