Familienschutz / Kinderschutz gelten für Ausländer nicht, auch wenn sie schon lange in Deutschland leben, hier integriert sind und arbeiten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.05.2004)
Demgegenüber verweist Europarechtler Hailbronner darauf, daß das Grundgesetz wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention keinen absoluten Familienschutz kenne.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)