Familiensenat

  1. Diese Auffassung wurde jetzt vom Familiensenat des BGH bestätigt.Grundsätzlich kann ein Mann, der als Kindsvater eingetragen ist, die Vaterschaft im Nachhinein nur anfechten, wenn er einen konkreten Anfechtungsgrund nennt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2005)
  2. Der 3. Familiensenat des OLG bestätigte jetzt dieses Urteil. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.07.2003)