Meiner Ansicht nach sollen, ungeachtet des Familienstandes, die gefördert werden, die Kinder erziehen und für Alte sorgen, denn das ist ein Grund für den Staat sie steuerlich zu priveligieren oder sonstwie zu fördern.
( Quelle: TAZ 1991)
Die Gemeinde Oberammergau war deshalb nicht berechtigt, bestimmte Gruppen von Frauen wegen ihres Alters oder Familienstandes auszugrenzen.
( Quelle: TAZ 1990)