Tennisspielerinnen, die als unmündige Mädchen für den Familienunterhalt aufkommen, sind von frühester Kindheit an fremdbestimmt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das Oberlandesgericht muss nun prüfen, in welcher Höhe der Familienunterhalt der Tochter und des Ehemanns anzusetzen ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.12.2003)
Ihr Vater verdiente als Kunstmaler zu wenig für den Familienunterhalt.
( Quelle: Die Zeit (51/2004))