Somit haftet ein Mitarbeiter für einen schuldhaft herbeigeführten Fehlbestand nur voll, wenn ihn der Verschuldensgrad von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2002)
Der Fehlbestand ist Ergebnis einer offiziellen Untersuchung durch die Anlagenbetreiber.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Berücksichtigt man dann noch, daß diese abgewohnten Einheiten renoviert oder neu gebaut werden müssen und damit auch noch ein Parkbedarf besteht, ist verständlich, warum für die nächsten Jahre ein eklatanter Fehlbestand an Wohnungen erwartet wird.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)