Gebilligt hat der BFH hingegen (im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung) die "Drohverlust"rückstellung aus der Bestellung eines Turbinentankers, die angesichts der Ölkrise als Fehlmaßnahme zu bewerten war (110).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Erwerb der Beteiligung hat sich insoweit als Fehlmaßnahme erwiesen, wie dies auch beim Erwerb eines einzelnen Wirtschaftsguts zu einem den Teilwert übersteigenden Kaufpreis vorkommen kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)