Fehltag
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Der Fehltag werde den Schülern ins Zeugnis eingetragen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.03.2003)
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So soll nach dem dritten Fehltag das persönliche Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.12.2001)
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Der Nachweis der Erkrankung durch ärztliches Attest soll bereits beim ersten Fehltag zur Regel werden.
( Quelle: TAZ 1997)
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Ein Bußgeldbescheid über 680 DM (eine Mark pro Fehltag und Kind) kam per Post.
( Quelle: Die Zeit (34/2001))
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