Fehlten dem Neuwagen dann die "zugesicherten Eigenschaften" - etwa ein bestimmter Kraftstoffverbrauch - könne der Käufer vom Händler Schadenersatz verlangen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Fehlten Geld oder Aktien, konnten Sachwerte eingezogen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.03.2004)
Fehlten nur die Werbeblöcke.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Fehlten eigentlich nur die Boxenluder, doch die hatten im Rotlichtbezirk auf dem Kiez Pause.
( Quelle: )