Wenn der Abteilungsleiter im Unterkunftsgebäude den Gefangenen zu einem Gespräch aus dem Betrieb ruft, ist das eine unbezahlte Fehlzeit.
( Quelle: TAZ 1991)
Je nach Fehlzeit kann sich die Prämie so auf die Hälfte verringern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Mehr als 20 Prozent Fehlzeit sind nicht erlaubt.
( Quelle: FREITAG 1999)