Feiertagsdienste

  1. Bislang beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Quote ausgebildeter Fachkräfte 50 Prozent, sie verteuert den Betrieb der Heime auch wegen der enormen Zulagen für Schicht-, Nacht- und Feiertagsdienste in einem unerträglichen Maß. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)