Die gegenteilige Rechtsprechung zur Schichtarbeit im Produktivgewerbe (BAG 20, 237 und 21, 332 = AP Nr. 25 und 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) ist nicht übertragbar.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Darüber, daß § 17 Abs. 2 GaststättenG als eine Arbeitsschutzvorschrift für Frauen anzusehen ist, vgl. BAG (GS) GewO § 105b; FeiertagslohnzahlungsG § 1 Hinweis:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)