Feinstaub-Grenzwerts

  1. Ab der 35. Überschreitung des Feinstaub-Grenzwerts greift Stufe 2 mit Fahrverboten für Lastwagen auf der Friedberger Landstraße sowie zwischen Alleen- und Anlagenring. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.05.2005)