"Die von der Fellhornbahn GmbH, Oberstdorf, geplante Errichtung der Doppelsesselbahn Scheidtobel entspricht bei Beachtung verschiedener Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung", heißt es in einer Erklärung der Regierung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)