Fereshta

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  1. Rüttelt nun Fereshta Ludin wirklich an den Grundfesten der Nation, wenn sie darauf besteht, im Unterricht das Kopftuch zu tragen? ( Quelle: Die Zeit (30/1998))
  2. Die moslemische Lehrerin Fereshta Ludin, die derzeit an einer privaten islamischen Grundschule in Berlin arbeitet, will vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim erneut für ihre Einstellung in den staatlichen Schuldienst kämpfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Fereshta Ludin wurde 1972 in Kabul als Tochter eines afghanischen Diplomaten geboren, in Deutschland lebt sie seit 1985 und ist mit einem zum Islam übergetretenen Deutschen verheiratet. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.09.2003)
  4. In der Begründung des Urteils, das der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin den Eintritt in den Schuldienst mit Kopftuch verwehrt hatte, ist die Ordenstracht nicht ausdrücklich erwähnt. ( Quelle: Abendblatt vom 15.10.2004)
  5. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin ihr Kopftuch im Klassenzimmer nicht abnehmen muss. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.09.2003)
  6. Der von der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin entfachte Rechtsstreit um das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg ist endgültig beendet. ( Quelle: Spiegel Online vom 10.10.2004)
  7. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschieden, vier Wochen vor dem mit Spannung erwarteten Urteil um die islamische Lehrerin Fereshta Ludin, die auf Einstellung in den Schuldienst klagt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.08.2003)
  8. Im Februar 1997 war Fereshta Ludin nur auf Druck Schavans zum Referendardienst zugelassen worden, obwohl sie Kopftuch trug. ( Quelle: Welt 1998)
  9. SPIEGEL ONLINE: Bei Fereshta Ludin wurden allerdings Zweifel an ihrer Integrationswilligkeit laut, weil sie inzwischen an einer islamischen Schule unterrichtet, die vor Gericht die Nähe zu radikal-islamischen Gruppen nicht ausräumen konnte. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.09.2003)
  10. Das Oberschulamt Stuttgart hatte es 1998 abgelehnt, die Grundschullehrerin Fereshta Ludin als Beamtin auf Probe einzustellen, weil sie auch im Unterricht eine Kopfbedeckung tragen wollte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.07.2002)
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