Bei der Abfassung der Satzung sollen mögliche Ermäßigungssätze, Nutzungszeiten und die Möglichkeit der Ferienbetreuung mit eingearbeitet werden.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 18.04.2002)
Dafür zahlen die Eltern für zehn Monate einen sogenannten Essengeldfestbetrag (die Ferienbetreuung kostet extra).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)