Minderjährige Ferienjobber, die zwischen viereinhalb und sechs Stunden hintereinander arbeiten, haben laut Jugendarbeitsschutzgesetz Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das Geld spielt eine große Rolle für die Taschengeldempfänger und Ferienjobber.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.06.2003)