Als der Mann während der Semesterferien wieder als Fermeldehandwerker arbeitete und annähernd 4000 Mark verdiente, wollte er als Werkstudent anerkannt werden und von seinem Arbeitsverdienst keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Beamte, ein Fermeldehandwerker, war seit 1965 bei der Entstörungsstelle und einem Fernmeldebautrupp eines Fernmeldeamts tätig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)