Fernmeldeverkehr

  1. Und der Bundesnachrichtendienst darf nicht nur den internationalen Fernmeldeverkehr mit Schleppnetzmethoden auf Waffenhändler, Drogendealer und Falschmünzer hin abhören, sondern vor allem seine Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Sie erfaßt unter anderem den ausländischen Fernmeldeverkehr und dringt in geheime Netze von Sicherheitsbehörden und Firmen ein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Vor allem darf der internationale Fernmeldeverkehr (Telefon und Telefax) ohne konkreten Verdacht überwacht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Ferner gibt es im internationalen Fernmeldeverkehr Beschränkungen bei sogenannten "value added services". ( Quelle: FAZ 1994)
  5. Der Bundesnachrichtendienst hat die Aufgabe, ständig den drahtlosen internationalen Fernmeldeverkehr, also Richtfunk und Satellitenverbindungen, zu überwachen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)