In der Fernsehrichtlinie wurde unter anderem der Anteil europäischer Produktionen am Fernsehprogramm festgelegt, sowie die sogenannte Unterbrecherwerbung und Werbebeschränkungen zugunsten des Jugendschutzes geregelt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Es geht in dem Urteil darum, daß sich die Bundesregierung 1989 auf eine Fernsehrichtlinie der EU einließ - eine Richtlinie, die Quoten für europäische Filme und Serien im Fernsehprogramm forderte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)