In meinem persönlichen Beispiel werden die Zeiten meines Fernstudiums von 1965 bis 1970 als "beitragsgemindert" bezeichnet, obwohl ich volles Gehalt erhalten und volle Beiträge gezahlt habe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Zuhause studieren neben dem Beruf oder einen raren Studiengang fernab vom Hochschulstandort belegen, sind die Vorteile eines Fernstudiums.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.04.2004)
Zeiten des Fernstudiums in der DDR werden wie ein Direktstudium behandelt ( 58 Sozialgesetzbuch IV) und nur mit 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet, obwohl in dieser Zeit gearbeitet und Beitrag bezahlt wurde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)