Hilfspoliere, Hilfsschachtmeister, Hilfsmaschinenmeister, Ofenwächter im Feuerungsbau und die ihnen gleichgestellten Hilfsmeister in Beton- Mörtelmischbetrieben sowie in Fertigbaubetrieben des Baugewerbes erhalten den Sommerlohnausgleichsbetrag nicht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)