Die Konzeption der Finanzminister der neuen Länder beinhalte daher den Abzug eines Festbetrags von der Steuerschuld und gegebenenfalls die Auszahlung des Teils des Abzugsbetrages, der die Steuerschuld übersteigt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die CDU/CSU und FDP fordern die Zahlung eines Festbetrags von 5 000 Euro pro Geschädigten; der Entwurf der SPD und Grünen sieht eine geringere Summe vor.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.05.2002)