Heine stellte sich der sächsischen Justiz, die für ihn zuständig war, und wurde für ein halbes Jahr in die Festung Königstein geschickt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Quittung: Den Rest seines Lebens durfte er auf der Festung Königstein verbringen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 16.07.2003)