Feuerwehr: Das neue Feuerwehrgesetz erlaubt die Einführung neuer Gebühren.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.01.2004)
So meint etwa der Feuerwehrverband in Baden-Württemberg, daß die vom Feuerwehrgesetz bisher schon eröffneten Möglichkeiten, Kostenersätze einzufordern, ausreichten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Laut Hamburger Feuerwehrgesetz haben Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr, die zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens zwei bis vier Stunden im Einsatz sind, Anspruch auf sechs, bei über vier Stunden Einsatz auf acht Stunden Pause.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.07.2002)