Einnahmen aus der Werbung oder aus Teilnehmerentgelten sowie aus eigenem Finanzaufkommen sind dabei ebenso zulässig wie eine Finanzierung durch Spenden oder durch Sponsoren (§ 42 LRG).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bis dahin, so die Strategie konservativer Medienpolitiker, soll die BBC den Gürtel noch sehr viel enger schnallen und abspecken; ihr Finanzaufkommen soll schrittweise reduziert und sie zu kommerziellerem Verhalten bewogen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)