Geregelt ist das im bayerischen Finanzausgleichsgesetz (FAG).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Konkret geht es dabei um das Finanzausgleichsgesetz.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Einzelregelungen erfolgen im Finanzausgleichsgesetz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wie die Regierung von Oberbayern mitteilt, handelt es sich um Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das sieht das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG) vor, auf das sich die Landesregierung nach heftigen Auseinandersetzungen verständigt hat.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.03.2004)