Ganz generell aber auch, um die potenziellen Leasingnehmer zum verstärkten Einsatz dieses Finanzierungsinstruments zu motivieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.03.2003)
Demgegenüber fehlt es für den von der weiteren Beschwerde geltend gemachten Zweck der Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die GmbH an einem ausreichenden Anhalt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)