Finanzierungsvertrags

  1. Das bedeutete für den Kreditkunden: Wenn er nach Abschluss des Finanzierungsvertrags feststellte, dass ihm der Verkäufer ein überteuertes Darlehen aufgeschwatzt hatte, konnte der den Vertrag nicht mehr rückgängig machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.12.2001)