Die Strafverteidiger wiesen auch die Kritik des Gerichts zurück, wonach die umstrittenen Prämienzahlungen nicht im Firmeninteresse gelegen hätten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.07.2004)
Fehlt es aber an einer Vereinbarung, dann müssen die freiwilligen Sonderzahlungen im Firmeninteresse liegen, beispielsweise für andere Mitarbeiter als Ansporn dienen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2005)