Das Oberlandesgericht Hamm verbot dem Kleinunternehmer im Januar 1998, "krupp.de" weiter zu verwenden, da er mit diesem Namen "die Marken- und Firmenrechte" eines "weltweit in den Geschäftsfeldern Stahl, Maschinenbau, Anlagenbau und anderen" tätig" sei.
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Sie hat darin eine Verletzung ihrer Zeichen- und Firmenrechte sowie ihres Persönlichtkeitsrechts gesehen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)