Ihre Stellvertreterin erhielt eine Änderungskündigung: Sie soll nach zwölf Jahren Firmenzugehörigkeit ohne Lohnausgleich 39 statt 25 Stunden arbeiten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.01.2004)
Dabei orientiere sich der Kündigungsschutz weniger an der Betriebsgröße als an der Dauer der Firmenzugehörigkeit.
( Quelle: Tagesschau Online vom 09.12.2003)