Sowohl das alte Bundesbaugesetz wie auch das neue Baugesetzbuch räumen den Kommunen als Träger der Planungshoheit die Änderung bestehender Flächennutzungspläne ein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Möglicherweise wird auch eine Fortschreibung der Flächennutzungspläne notwendig.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Flächennutzungspläne entwickeln keine unmittelbare Außenrechtswirkung und stehen deshalb nach einem jetzt veröffentlichten Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg nicht gegen die nachträgliche Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes.
( Quelle: TAZ 1986)
Kupka: Dazu gehören Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, eingeschränkt auch Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
In den Rathäusern, so fordert Deimer, müsse über die Flächennutzungspläne neu nachgedacht werden, weg von der Planung auf der grünen Wiese, dafür wieder mehr „Verdichtung“.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)