Flächennutzungspläne

  1. Sowohl das alte Bundesbaugesetz wie auch das neue Baugesetzbuch räumen den Kommunen als Träger der Planungshoheit die Änderung bestehender Flächennutzungspläne ein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Möglicherweise wird auch eine Fortschreibung der Flächennutzungspläne notwendig. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Flächennutzungspläne entwickeln keine unmittelbare Außenrechtswirkung und stehen deshalb nach einem jetzt veröffentlichten Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg nicht gegen die nachträgliche Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes. ( Quelle: TAZ 1986)
  4. Kupka: Dazu gehören Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, eingeschränkt auch Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. In den Rathäusern, so fordert Deimer, müsse über die Flächennutzungspläne neu nachgedacht werden, weg von der Planung auf der grünen Wiese, dafür wieder mehr „Verdichtung“. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)