Flächenplanänderungsverfahren

  1. "Gegebenenfalls werden unter Berücksichtigung der Nutzungsinteressen Flächenplanänderungsverfahren oder die Aufstellung von Bebauungsplänen eingeleitet", sagt Stadtentwicklungs-Staatssekretär Hans Stimmann. ( Quelle: DIE WELT 2000)