Nach dem Vorbild von Volksbegehren sollten Arbeitslose bei Flächentarifabschlüssen, die oberhalb der Branchenproduktitvität liegen, ein Arbeitslosenbegehren starten können.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.02.2005)
Statt höheren Flächentarifabschlüssen verlangen die Arbeitgeber eine erfolgsorientierte Bezahlung in den einzelnen Betrieben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)