Flüchtlingskonvois

  1. Die niederländischen UN-Soldaten durften zwar einige der Flüchtlingskonvois eskortieren. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Die "versehentliche" Bombardierung eines Flüchtlingskonvois sei daher per Definition ein "Kriegsverbrechen". ( Quelle: Junge Welt 1999)