Fleggaard

  1. Peter Boris Fleggaard, Hans Frede Fleggaard und Viggo Tastesen dürfen nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Peter Boris Fleggaard, Hans Frede Fleggaard und Viggo Tastesen dürfen nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)