Fleischausfuhren

  1. Für Fleischausfuhren sollte ein Embargo von zunächst neun Monaten gelten, für lebendes Vieh eine längere Sperrzeit von anderthalb Jahren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Das von Focus zitierte Schreiben habe nichts mit den Fleischausfuhren des von Moksel geführten Firmenpools zu tun, sondern behandle Einzellieferungen von lebenden Schweinen nach Polen. ( Quelle: TAZ 1993)