Die von der Bundesregierung bislang unterstützte These von einer "inländischen Fluchtalternative" (in andere Gebiete der Türkei) sei für Kurden als Angehörige einer "mißachteten Minderheit" in der Praxis nicht mehr haltbar.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Wenn die Richter dies übernommen hätten, hätten sie, um Asyl zu verneinen, eine innerstaatliche Fluchtalternative annehmen müssen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)