Neben der Fluchtgefahr habe auch Verdunkelungsgefahr bestanden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die von der Staatsanwaltschaft befürchtete Fluchtgefahr sei bei Schneider nicht gegeben, der bereits in Miami das Leben eines Flüchtlings als belastend erfahren habe.
( Quelle: )
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestehe keine Fluchtgefahr.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Mann, der sein Urteil schweigend entgegennahm, wurde danach wegen Fluchtgefahr in Haft genommen.
( Quelle: Die Welt vom 15.09.2005)
Die Begründung für den Haftbefehl laute auf Fluchtgefahr.
( Quelle: Netzeitung vom 30.10.2002)
Keine Fluchtgefahr.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)