Flughafenstandortentwicklung

  1. Der vom Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) für nichtig erklärte Landesentwicklungsplan zur Flughafenstandortentwicklung wird nachgebessert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.06.2005)
  2. Den entsprechenden Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung hatte das OVG bereits im Februar für nichtig erklärt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2005)