Laut Artikel 5 des Luftfahrtabkommens von Chicago aus dem Jahr 1944 bedürfen Privatflüge, die nicht regelmäßig verkehren, keine Genehmigung, um Lufträume zu durchqueren oder auf Flugplätzen zu landen.
( Quelle: Tagesschau vom 15.12.2005)
Bis die Hyperschall-Jets selbstständig von konventionellen Flugplätzen aus starten können, ist es jedoch noch ein weiter Weg.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2004)