Flugteilnehmer

  1. Schapper nannte Sicherungsmaßnahmen, wie sie die EU-Verordnung vorsieht: Wegfliegsperren an den Flugzeugen, verstärkte Streifen und Sicherungszäune auf den Anlagen, exakte Dokumentation der Flugteilnehmer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2003)