Fluguntüchtigkeit

  1. Das Unglück mit fünf Toten sei eine Folge alkoholbedingter Fluguntüchtigkeit und kein Dienstunfall gewesen, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) am Mittwoch in Koblenz mit. ( Quelle: Die Welt vom 24.03.2005)