Flugzeugleasingsgeschäfts

  1. Danach sollte GE weniger für die Aktien zahlen, im Gegenzug aber Teile seines Flugzeugleasingsgeschäfts GECAS verkaufen, um doch noch die Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter zum Zusammenschluss zu erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.06.2001)